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   OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01   

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OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01 (https://dejure.org/2002,6169)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 11 U 179/01 (https://dejure.org/2002,6169)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 11 U 179/01 (https://dejure.org/2002,6169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen altrechtlicher Separationsgemeinschaften; Gesamthandgemeinschaft der Separationsinteressenten; Vertretung durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt; Gewillkürte Prozesstandschaft durch Ermächtigung eines Mitglieds zur Klageerhebung; Eigentumserwerb des ...

  • Judicialis

    EGBGB § 2 Abs. 1; ; EGBGB § ... 2 Abs. 2; ; EGBGB § 2 Abs. 1 Satz 4; ; EGBGB § 10; ; EGBGB § 10 Abs. 3; ; BGB § 432 Abs. 1; ; BGB § 744 Abs. 2; ; BGB § 894; ; EGZGB/DDR § 2; ; EGZGB/DDR § 3; ; EGZGB/DDR § 6; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 156 a.F.; ; ZPO § 542 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 a. F.; ; ZPO § 711 a. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Auflösung der altrechtlichen Separationsinteressengemeinschaften durch Inkrafttreten des ZGB/DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Soweit in der Vergangenheit bis zur geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Partei- und Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 1056 f.) auch bei Ansprüchen der Gesamthand gegen einen Gesellschaftsschuldner eine Einzelklagebefugnis/Prozessführungsbefugnis des einzelnen Gesellschafters auf Leistung an die Gesellschaft ohne Ermächtigung der einzelnen Gesellschafter bejaht worden ist, wenn die anderen Gesellschafter ihre Mitwirkung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und die verklagte Partei an diesem Verhalten beteiligt ist (vgl. BGHZ 39, 14 f., 17 f.; BGH NJW 2000, 734 m.w.N.), liegt diese Fallkonstellation im Verhältnis der Kläger als Mitglieder der Separationsinteressentengemeinschaft und der Beklagten offensichtlich nicht vor.

    So hat der BGH bei einer BGB-Gesellschaft stets die analoge Anwendung dieser Vorschrift bejaht (vgl. BGHZ 39, 14 f., 20; Palandt/Sprau, a.a.O., § 714 Rn. 8), wobei die Notgeschäftsführung auch grundsätzlich das Recht zur Klageerhebung im eigenen Namen auf Leistung an die Gemeinschaft bzw. Gesamthand umfasst (vgl. BGHZ 39, 14 f., 20 m. w. Nachw.).

    Die Folgen dieser Zeitversäumnis geht zu Lasten der Kläger (vgl. auch BGHZ 39, 14 f., 21).

  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Denn für eine Enteignung nach diesen Regelungen genügt nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. VIZ 1999, 220; VIZ 2001, 213) die Erteilung eines Rechtsträgernachweises und die Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch grundsätzlich noch nicht.

    Denn hiervon werden mit dem Tatbestandsmerkmal als "sonstige Überführung" grundsätzlich auch rein faktische Vorgänge erfasst, wie etwa die schlichte Buchung als Volkseigentum, falls dem ein staatlicher Wille und nicht nur ein Versehen zu Grunde lag (BGH VIZ 2001, 213 f., 214).

  • BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Klageerhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Insoweit folgt der Senat auch der Rechtsprechung des OLG Dresden, Urteil vom 17.02.2000 - 7 U 2574/99 -, veröffentlicht in VIZ 2000, 424 f., 425/426 (vgl. auch BGH WM 2001, 477 - 479).

    Denn da die Klage bereits am 29. September 1998 eingegangen ist, wurde hierdurch die Frist gewahrt, da die Zustellung "demnächst" i. S. v. § 270 Abs. 3 ZPO, der auch auf die Ausschlussfrist des Art. 237 § 2 EGBGB anzuwenden ist (BGH VIZ 2001, 160 f.), erfolgt ist.

  • OLG Naumburg, 30.06.1999 - 2 U (Lw) 4/99

    Rechtsstellung altrechtlicher Separationsinteressengemeinschaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Mangels anderweitiger landesrechtlicher Regelung wird die Gemeinschaft der Separationsinteressenten von der Gemeinde vertreten, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, womit ein umfassendes Verwaltungs- und Vertretungsrecht begründet ist (Anschluss an OLG Naumburg, VIZ 2001, 42).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen im Urteil des 2. Zivilsenats des OLG Naumburg vom 30.06.1999 - 2 U (Lw) 4/99, veröffentlicht in VIZ 01, 42 ff. - an (vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., Art. 233 EGBGB, § 10 Rn. 2).

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Wie bei der Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bzw. jetzt Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung, vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F. und § 204 BGB n.F., setzt aber die Wahrung einer Ausschlussfrist durch Klageerhebung grundsätzlich voraus, dass die Klage durch den materiell Berechtigten innerhalb der Frist erhoben worden ist, wobei allgemein anerkannt ist, dass auch die in zulässiger gewillkürter Prozessstandschaft erhobene Klage eines Dritten die Verjährung unterbricht bzw. die Ausschlussfrist wahrt (BGH NJW 1972, 1580; BGH NJW 1980, 2461, 2462; BGH NJW-RR 1993, 670, 671/672; BGH NJW 1999, 3707).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Wegen der Besonderheiten bei Eigentum des Volkes und als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.1996 (ZIP 1996, 1059 f.), wonach der Zuordnungsberechtigte, wenn im Grundbuch "Eigentum des Volkes" eingetragen ist, Eigentum nicht vor dem 31.12.2005 erwerben könne, wurde hierfür ein eigenständiger Ausschlusstatbestand unter Beachtung der Besonderheiten geschaffen, um so bereits zu einem früheren Zeitpunkt in diesen Fällen Rechtsicherheit herstellen zu können (vgl. Bundestag-Drucksache 13/7275, S. 34).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Wie bei der Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bzw. jetzt Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung, vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F. und § 204 BGB n.F., setzt aber die Wahrung einer Ausschlussfrist durch Klageerhebung grundsätzlich voraus, dass die Klage durch den materiell Berechtigten innerhalb der Frist erhoben worden ist, wobei allgemein anerkannt ist, dass auch die in zulässiger gewillkürter Prozessstandschaft erhobene Klage eines Dritten die Verjährung unterbricht bzw. die Ausschlussfrist wahrt (BGH NJW 1972, 1580; BGH NJW 1980, 2461, 2462; BGH NJW-RR 1993, 670, 671/672; BGH NJW 1999, 3707).
  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Wie bei der Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bzw. jetzt Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung, vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F. und § 204 BGB n.F., setzt aber die Wahrung einer Ausschlussfrist durch Klageerhebung grundsätzlich voraus, dass die Klage durch den materiell Berechtigten innerhalb der Frist erhoben worden ist, wobei allgemein anerkannt ist, dass auch die in zulässiger gewillkürter Prozessstandschaft erhobene Klage eines Dritten die Verjährung unterbricht bzw. die Ausschlussfrist wahrt (BGH NJW 1972, 1580; BGH NJW 1980, 2461, 2462; BGH NJW-RR 1993, 670, 671/672; BGH NJW 1999, 3707).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Soweit in der Vergangenheit bis zur geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Partei- und Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 1056 f.) auch bei Ansprüchen der Gesamthand gegen einen Gesellschaftsschuldner eine Einzelklagebefugnis/Prozessführungsbefugnis des einzelnen Gesellschafters auf Leistung an die Gesellschaft ohne Ermächtigung der einzelnen Gesellschafter bejaht worden ist, wenn die anderen Gesellschafter ihre Mitwirkung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und die verklagte Partei an diesem Verhalten beteiligt ist (vgl. BGHZ 39, 14 f., 17 f.; BGH NJW 2000, 734 m.w.N.), liegt diese Fallkonstellation im Verhältnis der Kläger als Mitglieder der Separationsinteressentengemeinschaft und der Beklagten offensichtlich nicht vor.
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01
    Soweit in der Vergangenheit bis zur geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Partei- und Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 1056 f.) auch bei Ansprüchen der Gesamthand gegen einen Gesellschaftsschuldner eine Einzelklagebefugnis/Prozessführungsbefugnis des einzelnen Gesellschafters auf Leistung an die Gesellschaft ohne Ermächtigung der einzelnen Gesellschafter bejaht worden ist, wenn die anderen Gesellschafter ihre Mitwirkung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und die verklagte Partei an diesem Verhalten beteiligt ist (vgl. BGHZ 39, 14 f., 17 f.; BGH NJW 2000, 734 m.w.N.), liegt diese Fallkonstellation im Verhältnis der Kläger als Mitglieder der Separationsinteressentengemeinschaft und der Beklagten offensichtlich nicht vor.
  • OLG Dresden, 17.02.2000 - 7 U 3574/99

    Vermögenszuordnung; Eigentum des Volkes; Klageänderung

  • OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 39/06

    Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinde für altrechtlichen

    Sie bestehen nach Art. 113 EGBGB fort und sind auch durch das Zivilgesetzbuch der DDR (vgl. §§ 2 Abs. 2, 15 EGZGB) nicht aufgelöst worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2006 - 8 C 21.05 -, s. auch OLG Naumburg, Urteil vom 20.08.2002 - 11 U 179/01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Verkauf von volkseigenen Grundstücken nach

    In Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg (Urteil vom 20.08.2002, Az: 11 U 179/01, noch nicht veröffentlicht; unentschieden insoweit OLG Jena, Urteil vom 18.03.2003, VIZ 2003, 346, 347) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass eine analoge Anwendung des Art. 237 § 2 Abs. 1 Satz 4 EGBGB auf die Fälle des Absatzes 2 angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts und der fehlenden planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht kommt, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der vorliegenden Konstellation ausgeschlossen ist.
  • VG Gera, 10.06.2021 - 3 K 34/20

    Personenzusammenschluss alten Rechts; Aufhebung der Vertretungsbefugnis der

    Sie bestehen nach Art. 113 EGBGB fort und sind auch durch das Zivilgesetzbuch der DDR (vgl. §§ 2 Abs. 2, 15 EGZGB) nicht aufgelöst worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 2006 - 8 C 21.05; vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 20. August 2002 - 11 U 179/01 - jeweils zitiert nach juris).
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